Wenn ein Pro in Österreich selbstständig im Bereich Hausbetreuung oder Reinigung arbeiten will, brauchst er eine Gewerbeanmeldung für ein freies Gewerbe. Damit erhält er seine Gewerbeberechtigung, auch „Gewerbeschein“ genannt.
Der Pro kann sein Freigewerbe jederzeit und (bundesgesetzlich) kostenfrei abmelden. Also, kein Problem wenn es ihm nach der Anmeldung doch nicht gefällt.
Mit diesem Dokument kannst du als selbständige Reinigungskraft bei Wecasa starten!
Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung
🔹 Was ist ein „Freies Gewerbe“?
Für Tätigkeiten wie Reinigung, Hausbetreuung oder Haushaltsservice braucht ein Pro kein Diplom oder Befähigungsnachweis – das heißt, der Pro kann sein Gewerbe sofort anmelden, ohne Prüfung oder Ausbildung.
👉 Der richtige Wortlaut bei der Anmeldung lautet z. B.:
„Hausbetreuung“ oder „Reinigungstätigkeiten“
Schritt 1: Gewerbe anmelden – so funktioniert’s
Ein Pro kann sein Gewerbe auf zwei Wegen anmelden:
🟢 Option A (unsere Empfehlung): Online anmelden über das GISA-Portal
Ein Pro kann sein Gewerbe auch bequem von zu Hause aus online anmelden:
🌐 Hier geht's zur Online-Anmeldung via GISA (Gewerbeinformationssystem)
Der Pro benötigt:
ein Bürgerkonto (ID Austria oder Handysignatur)
seine persönlichen Daten
Auswahl des Gewerbes: z. B. „Hausbetreuung“ oder „Reinigung“
🟢 Option B: Persönlich bei der Bezirkshauptmannschaft / dem Magistrat
Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat oder das Gewerbeamt der Gemeinde des Pros
Der Pro braucht:
Reisepass oder Personalausweis
Meldezettel
Wenn vorhanden: NEUFÖG-Formular (für Beitragserleichterungen bei der SVS)
Das Formular füllt der Pro vor Ort aus
Der Pro erhält sofort seine Gewerbeberechtigung („Gewerbeschein“)
👉 Deine zuständige Stelle findest du hier
💼 Danach: Du kannst mit Wecasa loslegen!
Sobald der Pro seinen Gewerbeschein erhalten hat, kannst er bei Wecasa starten:
der Pro lädt den Gewerbeschein in seinem Wecasa-Profil hoch (Schritt „Gewerbeschein“)
Wecasa schreibt dem Pro automatisch Rechnungen für deine Einsätze
Das Honorar des Pros wird wöchentlich (optional monatlich) auf dessen Konto überwiesen
🧾 Und was ist mit der Steuer?
Als Selbständige*r Pro ist man selbst verantwortlich für seine jährliche Steuererklärung – aber keine Sorge:
Ein Pro muss nur 1x im Jahr eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung machen
Bei unter 35.000 € Umsatz muss der Pro keine Umsatzsteuer abführen (Kleinunternehmerregelung)
🎉 Glückwunsch! Du bist jetzt selbstständig in der Hausbetreuung
Wenn ein Pro Unterstützung braucht oder Fragen hat:
Die Wirtschaftskammer deines Bundeslands hilft kostenlos weiter
Du kannst auch hier einen Termin mit uns buchen