Zum Hauptinhalt springen

Pflichten als Selbstständige*r in der Hausbetreuung

Lass uns gemeinsam zusammenfassen, welche Pflichten für Selbständige bestehen.

N
Verfasst von Nils
Diese Woche aktualisiert

🟠 Anmeldung deines Freigewerbes bei der GISA

Für Reinigungs- und einfache Betreuungsarbeiten genügt in der Regel ein Freies Gewerbe, z. B. in der „Hausbetreuung“.
Ein freies Gewerbe kannst der Pro ohne spezielle Ausbildung anmelden.

Online-Anmeldung:

In Österreich kannst ein Pro sein Unternehmen schnell & kostenlos online über das GISA Gewerbeanmeldung Portal anmelden.

Persönliche Anmeldung:

Wenn ein Pro es vorziehst, kannst er sich bei seinem örtlichen Gewerbeamt anmelden.

Für weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung kannst du dich bei der WKO melden:

🟠 Einkommensteuer

Seine Gewinne (Einnahmen minus Ausgaben) muss der Pro in der jährlichen Einkommensteuererklärung angeben.

Die Höhe der Steuer hängt vom persönlichen Einkommen des Pros ab.

Durch den Grundfreibetrag und diverse Absetzbeträge bleibt ein jährlicher Gewinn bis ca. 12.500 € bis 13.000 € im Jahr 2026 oft effektiv steuerfrei.

🟠 Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

💡 Pflichtversicherung: Ab einem jährlichen Gewinn von 6.613,20 € (Wert für 2026) ist die Vollversicherung verpflichtend.

Das umfasst:

  • Krankenversicherung

  • Pensionsversicherung

  • Unfallversicherung

  • Selbstständigenvorsorge („Abfertigung Neu“)

Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen des Pros. Für die Unfallversicherung fällt ein fixer Pauschalbetrag von 12,95 € monatlich an (Stand 2026).

📍 Wo meldest du dich bei der SVS an?

Der Pro muss sich nicht selbst aktiv anmelden, wenn er ein Gewerbe über GISA anmeldet:

  • Die Gewerbebehörde übermittelt die Daten des Pros automatisch an die SVS.

  • Der Pro bekommt dann ein Begrüßungsschreiben der SVS mit seiner Versicherungsnummer und den Zahlungsinformationen

  • Falls innerhalb von vier Wochen keine Post eintrifft, sollte sich der Pro direkt bei der SVS melden: www.svs.at.
    📞 Kundenservice: 050 808 808
    📬 E-Mail: [email protected]

🧾 Wie wird bezahlt?

Die SVS schickt dem Pro vierteljährlich eine Verständigung (Vorschreibung).

Die Zahlung erfolgt meist per SEPA-Lastschrift oder Überweisung zum Ende jedes Quartals (Februar, Mai, August, November).

💡 Was, wenn du gerade erst beginnst? (Neugründungsförderung / "Geringfügigkeit")

Wenn ein Pro neu gründet, kann er Erleichterungen bekommen:

1. Neugründungsförderung (NEUFÖG)

Durch das NEUFÖG-Formular (bei der WKO erhältlich) kann sich der Pro bei der Neugründung diverse Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben sparen.

2. Ausnahme bei geringem Einkommen („Geringfügigkeit“)

Bleibt der jährliche Gewinn des Pros unter 6.613,20 € UND der Umsatz unter 55.000 €, kann der Pro eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung beantragen.

  • In diesem Fall zahlt der Pro nur die Unfallversicherung (ca. 13 € pro Monat).

  • Achtung: Der Pro ist dann jedoch nicht über die SVS krankenversichert und muss anderweitig (z. B. Mitversicherung oder Hauptjob) abgesichert sein.

🟠 Keine Pflicht zur Arbeitslosenversicherung

Als Selbstständiger ist der Pro nicht automatisch arbeitslosenversichert.

Eine freiwillige Versicherung (Opting-in) ist möglich, muss jedoch innerhalb der ersten Monate der Selbstständigkeit beantragt werden.

🟠 Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Hier gibt es die größte Erleichterung: Seit 2025/2026 liegt die Grenze für Kleinunternehmer in Österreich bei 55.000 € Umsatz pro Jahr. Solange der Pro unter dieser Grenze bleibt, muss er keine Umsatzsteuer verrechnen und auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Auf der Rechnung des Pros muss in diesem Fall ein Hinweis auf die Steuerbefreiung stehen.


Fazit

Die Anmeldung in Österreich ist 2026 durch die hohe Umsatzsteuergrenze und die automatische SVS-Meldung sehr einsteigerfreundlich.

Hat dies deine Frage beantwortet?