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Selbstständig werden, wenn man aktuell AMS-Beiträge bekommt

Kann ich ein Freigewerbe anmelden wenn ich arbeitslos bin? Behalte ich meine AMS-Beiträge?

Verfasst von Olivier Opitz
Vor über einem Monat aktualisiert

Viele Pros, die anfangen mit Wecasa zu arbeiten, sind in diesem Moment arbeitssuchend und erhalten Beiträge vom AMS. In Österreich ist es weiterhin möglich, ein freies Gewerbe (z. B. Hausbetreuung oder Reinigung) anzumelden. Seit der Neuregelung 2026 ist der "Zuverdienst" jedoch kein automatisches Recht mehr, sondern an strenge Bedingungen geknüpft.

Selbständigkeit während des Bezugs von Arbeitslosengeld

Wenn ein Pro ein freies Gewerbe anmeldet und gleichzeitig Arbeitslosengeld beziehen möchte, gelten 2026 folgende Regeln:


1. Zuverdienstverbot & Ausnahmen

Seit dem 1. Jänner 2026 ist ein geringfügiger Zuverdienst neben dem Arbeitslosengeld grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen für den Pro:

  • Übergangsfrist: Wer bereits vor 2026 geringfügig selbstständig war, durfte dies unter Umständen noch bis Mitte 2026 fortführen.

  • Neugründung: Für neue Projekte ist ein Zuverdienst meist nur noch möglich, wenn der Pro bereits Langzeitarbeitslos ist (über 365 Tage Bezug) oder am Unternehmensgründungsprogramm (UGP) teilnimmt.

  • Geringfügigkeitsgrenze 2026: Falls eine Ausnahme zutrifft, liegt die Grenze bei 551,10 € Gewinn pro Monat.

2. Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt

Das AMS verlangt weiterhin, dass der Pro dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung steht. Das bedeutet: Die Selbstständigkeit darf zeitlich nicht so umfangreich sein, dass Jobangebote oder Termine beim AMS abgelehnt werden müssen.

3. Sozialversicherung (SVS) und Pflichtversicherung

Bei der Gewerbeanmeldung wird der Pro automatisch bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) gemeldet.

  • Versicherungsgrenze 2026: Solange der Gewinn unter 6.613,20 € pro Jahr liegt, kann sich der Pro von der Pensions- und Krankenversicherung befreien lassen (die Unfallversicherung von ca. 13 € monatlich bleibt Pflicht).

  • Achtung: Überschreitet der Pro diese Grenze, entsteht eine Pflichtversicherung, und der Anspruch auf Arbeitslosengeld fällt sofort weg.

🟠 Der beste Weg: Das AMS-Unternehmensgründungsprogramm (UGP)

Anstatt "nebenbei" zu starten, ist 2026 das UGP der sicherste Weg. Hierbei wird man vom AMS finanziell unterstützt (Bezug läuft weiter), während man die Gründung professionell vorbereitet. In dieser Zeit muss der Pro keine anderen Jobs suchen.


Fazit


Die Regeln in Österreich sind 2026 strenger geworden. Ein "einfaches" Dazuverdienen ist für Neugründer ohne AMS-Programm kaum noch möglich, ohne das Arbeitslosengeld zu riskieren. Sobald der Pro jedoch sein Gewerbe angemeldet hat und die rechtliche Basis steht, kann er als Wecasa Pro schnell und unkompliziert Aufträge finden.

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