Viele Pros die anfangen mit Wecasa zu arbeiten sind in dem Moment arbeitssuchend und erhalten Beiträge vom AMS. Prinzipiell ist es durchaus möglich und nicht selten, dass man in einem solchen Moment ein Freigewerbe anmeldet und den ersten Schritt in die Selbstständigkeit macht. Es kann sogar ein guter Moment sein ein neues Arbeitsmodell auszuprobieren.
Selbständigkeit während des Bezugs von Arbeitslosengeld
Wenn du ein freies Gewerbe (z.B. in der Hausbetreuung) anmeldest und gleichzeitig Arbeitslosengeld beziehen möchtest, gelten folgende wichtige Punkte:
1. Nebenbeschäftigung muss genehmigt sein
Du musst jede selbständige Tätigkeit dem AMS melden, bevor du beginnst.
Das AMS prüft, ob es sich um eine Nebenbeschäftigung handelt (max. 550€ monatlich Gewinn – sogenannte Geringfügigkeitsgrenze 2025).
Wenn es mehr als das ist, kann das Arbeitslosengeld reduziert oder gestrichen werden.
2. Du musst dem Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen
Das AMS verlangt, dass du weiter jederzeit eine zumutbare Arbeit aufnehmen kannst.
Das heißt: Deine Selbständigkeit darf dich nicht so stark beschäftigen, dass du z. B. keine Vorstellungsgespräche oder Jobangebote annehmen kannst.
3. Freies Gewerbe und SVS
Bei der Anmeldung eines Gewerbes wirst du automatisch bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) angemeldet.
Die SVS meldet das dem AMS. Wenn dadurch eine Pflichtversicherung als Selbständiger entsteht (z.B. durch zu hohen Verdienst), verlierst du das Arbeitslosengeld.
Du siehst also, es gibt verschiedene Möglichkeiten sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen, auch Schritt für Schritt. Hast Du Dein Freigewerbe angemeldet, kannst Du als Wecasa Pro Teil unseres Partner-Netzwerks werden und über Wecasa einfach und schnell erste Auftragsangebote vermittelt bekommen.