🟠 Anmeldung deines Freigewerbes bei der GISA
Für Reinigungs- und einfache Betreuungsarbeiten genügt in der Regel ein Freies Gewerbe, z. B. in der „Hausbetreuung“.
Ein freies Gewerbe kannst der Pro ohne spezielle Ausbildung anmelden.
Online-Anmeldung:
In Österreich kannst ein Pro sein Unternehmen schnell & kostenlos online über das GISA Gewerbeanmeldung Portal anmelden.
Persönliche Anmeldung:
Wenn ein Pro es vorziehst, kannst er sich bei seinem örtlichen Gewerbeamt anmelden.
Für weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung kannst du dich bei der WKO melden:
🟠 Einkommensteuer
Seine Gewinne (Einnahmen minus Ausgaben) muss der Pro in der jährlichen Einkommensteuererklärung angeben. Die Höhe der Steuer hängt vom persönlichen Einkommen des Pro ab.
🟠 Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
💡 Pflichtversicherung: Ab einem Jahreseinkommen von 6.615 € (Stand 2025) ist die Sozialversicherung verpflichtend.
Das umfasst:
Krankenversicherung
Pensionsversicherung
Unfallversicherung
Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen des Pro. Es gibt Pauschalbeiträge (etwa 12,07€ monatlich für die Unfallversicherung) und Einstiegsregelungen mit geringeren Zahlungen für die ersten Jahre.
📍 Wo meldest du dich bei der SVS an?
Der Pro muss sich nicht selbst aktiv anmelden, wenn er ein Gewerbe über GISA anmeldet:
Die WKO übermittelt die Daten des Pros automatisch an die SVS
Der Pro bekommt dann ein Begrüßungsschreiben der SVS mit seiner Versicherungsnummer und den Zahlungsinformationen
Falls du nichts bekommst, melde dich bei der SVS:
🔗 www.svs.at
📞 Kundenservice: 050 808 808
📬 E-Mail: [email protected]
🧾 Wie wird bezahlt?
Die SVS schickt dem Pro vierteljährlich einen Zahlschein (bzw. ein E-Mail, wenn der Pro auf elektronische Zustellung umstellt). Der Pro kann:
per Online-Banking überweisen
oder einrichten, dass die SVS automatisch per SEPA-Lastschrift abbucht
Zahlung erfolgt meist vierteljährlich im Voraus (z. B. für Januar–März im Dezember davor)
💡 Was, wenn du gerade erst beginnst? (Neugründungsförderung / "Geringfügigkeit")
Wenn ein Pro neu gründet, kann er Erleichterungen bekommen:
1. Neugründungsförderung (NEUFÖG)
Keine Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung im ersten Jahr, wenn der Pro unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt
Der Pro muss sazu das NEUFÖG-Formular bei der Gewerbeanmeldung ausfüllen (gibt’s bei der WKO)
Achtung: Die Unfallversicherung bleibt immer pflichtig (ca. 12€/Monat)
2. Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze
Bleibt das Einkommen des Pros unter ca. 6.230 € Gewinn pro Jahr, zahlst der Pro nur die Unfallversicherung
🟠 Keine Pflicht zur Arbeitslosenversicherung
Als Selbstständige*r ist der Pro nicht automatisch arbeitslosenversichert. Eine freiwillige Versicherung ist über den Arbeitsmarktservice (AMS) möglich, wenn der Pro bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
🟠 Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Wenn der Pro im Jahr unter 35.000 € Umsatz bleibt, kannst er die Kleinunternehmerregelung nutzen – dann musst er keine Umsatzsteuer verrechnen oder abführen.