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Meine Pflichten als Selbstständige*r in der Hausbetreuung

Lass uns gemeinsam zusammenfassen, welche Pflichten für Selbständige bestehen.

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Verfasst von Nils
Heute aktualisiert

🟠 Anmeldung deines Freigewerbes bei der GISA

Für Reinigungs- und einfache Betreuungsarbeiten genügt in der Regel ein Freies Gewerbe, z. B. in der „Hausbetreuung“.
Ein freies Gewerbe kannst der Pro ohne spezielle Ausbildung anmelden.

Online-Anmeldung:

In Österreich kannst ein Pro sein Unternehmen schnell & kostenlos online über das GISA Gewerbeanmeldung Portal anmelden.

Persönliche Anmeldung:

Wenn ein Pro es vorziehst, kannst er sich bei seinem örtlichen Gewerbeamt anmelden.

Für weitere Informationen zur Gewerbeanmeldung kannst du dich bei der WKO melden:

🟠 Einkommensteuer

Seine Gewinne (Einnahmen minus Ausgaben) muss der Pro in der jährlichen Einkommensteuererklärung angeben. Die Höhe der Steuer hängt vom persönlichen Einkommen des Pro ab.

🟠 Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)

💡 Pflichtversicherung: Ab einem Jahreseinkommen von 6.615 € (Stand 2025) ist die Sozialversicherung verpflichtend.

Das umfasst:

  • Krankenversicherung

  • Pensionsversicherung

  • Unfallversicherung

Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen des Pro. Es gibt Pauschalbeiträge (etwa 12,07€ monatlich für die Unfallversicherung) und Einstiegsregelungen mit geringeren Zahlungen für die ersten Jahre.

📍 Wo meldest du dich bei der SVS an?

Der Pro muss sich nicht selbst aktiv anmelden, wenn er ein Gewerbe über GISA anmeldet:

  • Die WKO übermittelt die Daten des Pros automatisch an die SVS

  • Der Pro bekommt dann ein Begrüßungsschreiben der SVS mit seiner Versicherungsnummer und den Zahlungsinformationen

Falls du nichts bekommst, melde dich bei der SVS:

🔗 www.svs.at
📞 Kundenservice: 050 808 808
📬 E-Mail: [email protected]

🧾 Wie wird bezahlt?

Die SVS schickt dem Pro vierteljährlich einen Zahlschein (bzw. ein E-Mail, wenn der Pro auf elektronische Zustellung umstellt). Der Pro kann:

  • per Online-Banking überweisen

  • oder einrichten, dass die SVS automatisch per SEPA-Lastschrift abbucht

Zahlung erfolgt meist vierteljährlich im Voraus (z. B. für Januar–März im Dezember davor)

💡 Was, wenn du gerade erst beginnst? (Neugründungsförderung / "Geringfügigkeit")

Wenn ein Pro neu gründet, kann er Erleichterungen bekommen:

1. Neugründungsförderung (NEUFÖG)

  • Keine Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung im ersten Jahr, wenn der Pro unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt

  • Der Pro muss sazu das NEUFÖG-Formular bei der Gewerbeanmeldung ausfüllen (gibt’s bei der WKO)

  • Achtung: Die Unfallversicherung bleibt immer pflichtig (ca. 12€/Monat)

2. Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze

  • Bleibt das Einkommen des Pros unter ca. 6.230 € Gewinn pro Jahr, zahlst der Pro nur die Unfallversicherung

🟠 Keine Pflicht zur Arbeitslosenversicherung

Als Selbstständige*r ist der Pro nicht automatisch arbeitslosenversichert. Eine freiwillige Versicherung ist über den Arbeitsmarktservice (AMS) möglich, wenn der Pro bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

🟠 Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Wenn der Pro im Jahr unter 35.000 € Umsatz bleibt, kannst er die Kleinunternehmerregelung nutzen – dann musst er keine Umsatzsteuer verrechnen oder abführen.

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