Als selbständige:r Reinigungspartner:in bei Wecasa bist du in der Regel als Einzelunternehmer:in tätig.
Das bedeutet: Du bist verpflichtet, deine Einkünfte einmal pro Jahr im Rahmen der Einkommensteuererklärung anzugeben.
In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du deine Einnahmen aus dem Jahr 2025 korrekt erklärst.
✅ Welche Steuererklärung muss ich abgeben?
Als selbständige:r Reinigungspartner:in erklärst du deine Einkünfte in Österreich über:
Einkommensteuererklärung (Formular E1)
Beilage für betriebliche Einkünfte
(in der Praxis bei Einzelunternehmer:innen meist Formular E1a)
1) Einnahmen für 2025 vorbereiten
📄 Welche Beträge muss ich angeben?
Du musst alle im Jahr 2025 tatsächlich erhaltenen Einnahmen angeben (Zuflussprinzip), darunter:
Einnahmen über Wecasa
Einnahmen aus privaten Direktkund:innen
Trinkgelder nur dann, wenn sie nicht freiwillig und bar erhalten wurden
💡 Wecasa stellt dir eine jährliche Zahlungsübersicht zur Verfügung, die dir hilft, deine Einnahmen vollständig und korrekt zu erfassen.
2) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung)
Als Einzelunternehmer:in ermittelst du deinen Gewinn in der Regel über eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
➕ Betriebseinnahmen
Alle Einnahmen aus Reinigungsleistungen im Jahr 2025
➖ Betriebsausgaben (optional, aber empfohlen)
Zum Beispiel:
Reinigungsmaterial
Fahrtkosten
Arbeitskleidung
Handy- und Internetkosten (anteilig)
Kosten für Steuerberatung
💡 Wenn du keine Ausgaben angibst, fällt dein Gewinn höher aus – und damit auch deine Steuerbelastung.
3) Einkommensteuererklärung online ausfüllen (FinanzOnline)
In Österreich erfolgt die Steuererklärung online über FinanzOnline.
Schritt-für-Schritt:
Logge dich in FinanzOnline ein
Wähle die Einkommensteuererklärung 202X
Fülle das Formular E1 aus
Ergänze die Beilage E1a für deine selbständige/gewerbliche Tätigkeit
Trage deine Einnahmen und Ausgaben ein
FinanzOnline berechnet automatisch deinen steuerpflichtigen Gewinn
💡 Besteuert wird der Gewinn, nicht der Umsatz.
Kleinunternehmerregelung (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG)
Wenn du die Kleinunternehmerregelung anwendest:
❌ Du verrechnest keine Umsatzsteuer
❌ Du führst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab
❌ In der Regel keine Umsatzsteuererklärung
✅ Du erklärst deine Einnahmen nur im Rahmen der Einkommensteuer
👉 Voraussetzung ab 2025:
Jahresumsatz bis 55.000 €
💡 Überschreitest du diese Grenze, kann Umsatzsteuerpflicht entstehen.
Was passiert nach der Abgabe?
Nach dem Absenden deiner Steuererklärung:
Das Finanzamt prüft deine Angaben
Du erhältst deinen Einkommensteuerbescheid
Eine eventuelle Nachzahlung ist innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen
💡 Hast du zu viel Vorauszahlungen geleistet, erhältst du automatisch eine Steuergutschrift.
📅 Wichtige Fristen
Ohne Steuerberater:
👉 30. April 2026 (Papierform)
👉 30. Juni 2026 (online über FinanzOnline)
Mit Steuerberater:
👉 verlängerte Fristen im Rahmen der Quotenregelung
⚠️ Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel dient als allgemeine Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Bei Unsicherheiten empfehlen wir dringend, eine:n Steuerberater:in zu kontaktieren.
