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Als Student:in mit Wecasa arbeiten

Ich bin Studierende:r in Österreich. Kann ich als Selbstständige:r mit Wecasa arbeiten? ENGLISH VERSION BELOW

Verfasst von Olivier Opitz

Um in Österreich mit Wecasa zu arbeiten, musst du mit einem „Freigewerbe in der Hausbetreuung” als Selbstständige(r) angemeldet sein. Ob du das als Studierende(r) darfst, hängt von deiner Staatsangehörigkeit und deinem Aufenthaltsstatus ab.
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​Studierende aus dem EWR (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen)
Du kannst dein Gewerbe im GISA anmelden und selbstständig arbeiten. Dafür brauchst du in der Regel:

  • Einen gültigen EWR-Reisepass oder Personalausweis

  • Deine Meldebestätigung (Meldezettel)

  • Eine Anmeldebescheinigung, wenn du länger als 3 Monate in Österreich bleibst

Studierende aus Ländern außerhalb des EWR
Das hängt von deinem Aufenthaltstitel ab. Ein Aufenthaltstitel für Studierende erlaubt grundsätzlich keine selbstständige Tätigkeit. Du kannst daher nur mit Wecasa arbeiten, wenn dein Aufenthaltstitel eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausdrücklich erlaubt. Bitte beachte: Eine erfolgreiche GISA-Anmeldung allein bestätigt nicht, dass du arbeiten darfst, da dabei dein Aufenthaltsstatus nicht unbedingt vollständig geprüft wird.
Als selbstständige:r Partner:in bist du selbst dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass du in Österreich arbeiten darfst. Wecasa führt keine individuelle Prüfung der Aufenthalts- oder Arbeitsberechtigung seiner Partner(innen) durch. Eine Tätigkeit ohne entsprechende Berechtigung kann zu Strafen führen und deinen Aufenthaltsstatus beeinträchtigen. Prüfe deine Situation daher am besten, bevor du startest.
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​Unsicher, was für dich gilt?

Wir empfehlen dir, dich an den AMS (Arbeitsmarktservice) oder die WKO (Wirtschaftskammer Österreich) zu wenden. Dort kann deine persönliche Situation geprüft und bestätigt werden, ob du selbstständig arbeiten darfst.

English version
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​I’m a student in Austria. Can I work with Wecasa as a self-employed partner?


To work with Wecasa in Austria, you need to be registered as self-employed with a “Freigewerbe in der Hausbetreuung.” Whether you’re allowed to do so as a student depends on your nationality and residence status.
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​Students from the EEA (EU, Iceland, Liechtenstein, Norway)
You can register your trade in GISA and work on a self-employed basis. You’ll generally need:

  • A valid EEA passport or national identity card

  • Your residence registration (Meldezettel)

  • A registration certificate (Anmeldebescheinigung) if you’re staying in Austria for more than 3 months


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​Students from outside the EEA
It depends on your residence permit. In principle, a student residence permit doesn’t allow self-employed work, so you can only work with Wecasa if your residence title explicitly authorizes self-employment. Please note that completing your GISA registration doesn’t on its own confirm that you’re allowed to work, since it may not include a full check of your residence status.
As a self-employed partner, you are responsible for making sure you’re allowed to work in Austria. Wecasa doesn’t carry out individual checks of each partner’s residence or work authorization. Working without the right authorization could lead to penalties and affect your residence status, so it’s worth checking before you start.
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​Not sure about your situation?

We recommend contacting the AMS (Arbeitsmarktservice) or the WKO (Wirtschaftskammer Österreich), who can review your personal situation and confirm whether you are eligible to work as self-employed.

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